Werden jetzt Lizenzgebühren für einen Hyperlink fällig?

Oktober 16, 2009 von webtec-news  
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Dir Firma Eolas besitzt ein Patent, das fast jeden Web- Auftritt betrifft. Bereits 2004 hat Eolas von der Firma Microsoft 565 Millionen Dollar zugesprochen bekommen. Aber damit nicht genug. Denn jetzt klagt der Software- Hersteller gegen 24 Top- Konzerne.

Und diese Massenklage hat es in sich. Zwölf Milliarden Dollar würde Eolas erhalten, wenn das Urteil zu seinem Gunsten ausfällt. Und das es so kommt, ist gar nicht unwahrscheinlich, denn schließlich hat Eolas auch den Prozess 2004 gewonnen, für die Verletzung eines Patents, welches 1994 eingereicht und 1998 zugesprochen bekommen hat.

Beim dem Patent, das den Namen US- Patent 5,838,906 trägt, geht es um das Prinzip, im Rahmen eines Browers und aus einer Web- Seite heraus per Mausklick eine Anwendung aufzurufen. Das Patent 906, wie es kurz genannt wird, beschreibt das heutige Hauptmerkmal des World Wide Web. Würde man auf alle Funktionen verzichten, die das Patent abdeckt, bekäme man eine weitgehende statische Seite.

Im Oktober 2003 versuchte Tim Berners- Lee, Erfinder des World Wide Web, genau das den Verantwortlichen der US- Patentbehörde zu erklären. Er warnte vor einer Klagewellen und plädierte dafür das Patent aufzuheben, ohne Erfolg.

Das Patent wurde seit dem dreimal geprüft, zweimal dem vollen Evaluierungsprozess unterzogen und jedesmal als Rechtskräftig bestätigt. Microsoft ging 2004 zwar in Berufung, gab aber entnervt auf. Daraufhin einigte sich Microsoft außergerichtlich mit Eolas und zahlte eine bis heute unbekannte Summe.

Aus Perspektive der Firma stellt sich das so dar: 1993, kurz nach der Veröffentlichung des WWW- Protokolls durch Berners- Lee, hatte Michael D. Doyle, späterer Eolas- Gründer, damit begonnen, einen Browser zu entwickeln, der interaktive Programmaufrufe aus Web- Seiten heraus möglich machte. Das Patent dafür reichte er 1994 ein und konnte die beschriebene Funktionalität erfolgreich beweisen. Damit gilt Doyle als Erfinder dieses Grundprinzipes.

Eolas klagt nun wegen Verletzung seiner Patente, genauer gesagt wegen Nichtzahlung von Lizenzgebühren zur Nutzung beschriebenen und patentierten Grundprinzips.

Ganz einfach gesagt, Eolas will jährliche Lizenzzahlungen, möglicherweise von jedem Web- Seitenbetreiber und Programmentwickler. Die Chancen für Eolas stehen gut auch diesmal mit dieser dreisten Idee zu gewinnen. Aber nicht nur Geld bringt ihm dieses ganze Unterfangen, sondern mit Sicherheit auch eine ganze Menge Aufmerksamkeit.

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