Google erhält Patent zur Coursor Überwachung

August 3, 2010 von admin  
Eingetragen bei Google

Mit der Bewilligung eines Patents, welches Google ermöglicht die Bewegungen des Mauszeigers zu überwachen, hat sich das Unternehmen einen weiteren Meilenstein zur personalisierten Erhebung von Daten gesichert.

Bereits im Jahr 2005 hatte Google das Patent unter dem Namen “System und Methode zur Modulation der Suchrelevanz indem Zeiger-Aktivität überwacht wird” beim Patentamt in den USA eingereicht.

Im Klartext bedeutet dies nun folgendes. Bewegt der User seinen Cursor über eine Werbeanzeige oder einen Link, wird errechnet, wie lange der Mauszeiger dort verweilt hat. Diese Berechnung lässt dann Rückschlüsse auf die Vorlieben des Users zu. Ein kurzes Überfahren kann ein Zeichen für nicht ausreichendes Interesse sein, während eine lange Verweildauer im Umkehrschluss bedeuten kann, dass sich der Anwender intuitiv für ein spezielles Thema interessiert. Ein tatsächliches Anklicken der Anzeige oder des Links ist zur Erhebung der Daten somit nicht mehr notwendig. Diese Methode hatte das Unternehmen in der Vergangenheit genutzt, um benutzerbezogene Informationen zu sammeln.

Zur Umsetzung der neuen Erhebungstechnik ist es allerdings notwendig, ein Programm auf dem Rechner des Anwenders zu installieren, zu welchem dieser vorab zustimmen muss.

Sind die Daten ausgewertet, kann Google ganz gezielt seine Werbemaßnahmen auf den jeweiligen User anpassen.

Neben der benutzerbezogen Werbung möchte das Unternehmen die Technik allerdings auch zur Erhöhung der Qualität seiner Suchergebnisse einsetzen. Dort könnte der Einbau zusätzlicher Java Scripts in die Ergebnisse zur Erfassung beitragen.

Ob die neue Technik tatsächlich zu den gewünschten Ergebnissen für Google führt, wird die Zeit zeigen. Sicher ist allerdings, dass das Unternehmen erfolgreich den nächsten Schritt unternommen hat, die Transparenz des Internetusers zu erhöhen, was sicherlich wiederum zu Konflikten mit diversen Datenschutzorganisationen führen wird.

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